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Kosten und Rückerstattung

Ich bin eine Wahltherapeutin, d.h. die Kosten für die Therapien müssen vom Patienten/ von der Patientin selbst getragen werden.

Bringen Sie zur ersten Therapiesitzung bitte eine ärztliche Verordnung mit. Diese lasse ich für Sie, bei der jeweiligen Krankenkasse bewilligen. Nach meiner letzten Behandlung, erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Nachdem Sie diese bezahlt haben, können Sie mit der Rechnung von Ihrer jeweiligen Krankenkasse eine Kostenrückerstattung anfordern. Sie bekommen ca. 40 Prozent der Kosten rückerstattet (abhängig von Ihrer Kasse und Tarif)

30 min. Physiotherapie € 54,00
45 min. Physiotherapie € 81,00
60 min. Physiotherapie € 108,00
45 min. Lymphdrainage € 72,00
60 min. Lymphdrainage € 96,00
15 min. Heilmassage € 27,00

Neurorehavertrag

Dies ist ein Vertrag mit der ÖGK, mit dem ich in der Lage bin, ÖGK PatientenInnen mit folgenden Diagnosen direkt abzurechnen (d.h. für diese PatientInnen entstehen keine Kosten):

  • Encephalitis
  • Z.n.Schädel-Hirntrauma
  • inkomplette Querschnittslähmung
  • Hirntumorpatienten mit Halbseitelähmung
  • Patienten mit peripheren, schlaffen Paresen nach Plexusläsion und Polyradikulitis
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Amyotrophe Lateralsklerose/aufsteigende Lähmung

Voraussetzungen für eine Direktabrechnung mit der ÖGK via Neurorehavertrag:

  • Sie sind ÖGK Patient:In
  • Sie leiden an einer der obig angeführten neurologischen Erkrankung/Verletzung
  • Sie bringen eine Verordnung zur ersten Therapie mit, welche von einem Facharzt der Neurologie, einer neurologischen Ambulanz, der neurologischen Abteilung des LKH Hochzirl, der klinischen Abteilung für Hör-,Stimm- und Sprachstörungen des LKH Innsbruck oder der neurologischen Klinik ausgestellt wurde.
  • Die entsprechende Verordnung beinhaltet einen Behandlungsblock mit maximal 30 Sitzungen. In medizinisch begründeten Einzelfällen ist ein 2. Behandlungsblock mit maximal 20 Sitzungen zulässig.

Schlaganfallpfad

PatientInnen, welche einen Schlaganfall erlitten haben, können von mir auch direkt abgerechnet werden (Kassenübergreifend)

In den Schlaganfallpfad kommen automatisch all jene PatientInnen, welche einen Schlaganfall erlitten haben und nach ihrem stationären Aufenthalt therapeutisch weiterbetreut werden müssen. Dies wird von dem jeweiligen Krankenhaus, bzw. von dem jeweiligen Rehabilitationszentrum organisiert.

Hausbesuch

Sollten Sie auf Grund Ihrer Erkrankung/Verletzung nicht in der Lage sein zu mir in die Praxis zu kommen, besuche ich Sie gerne zu Hause. Bitte beachten Sie, dass der entsprechende Vermerk auf Ihrer ärztlichen Verordnung angeführt ist.

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf

Praxis P4
Andreas-Hofer-Str. 8 3 Stock
6130 Schwaz

Terminvergabe telefonisch möglich unter +43-676-7736948 erreichbar von MO – FR von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sollte ich nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und ich rufe Sie zurück.

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